Revision des japanischen Sortenschutz- und Saatgutgesetzes (in Englisch)

Eine Revision des japanischen Sortenschutz- und Saatgutgesetzes wurde am 2. Dezember 2020 verabschiedet und trat am 1. April 2021 bzw. 1. April 2022 in Kraft. Der Geltungsbereich der Züchterrechte wurde erheblich ausgeweitet, indem die lokalen Erzeuger vor den Auswirkungen des nicht genehmigten Anbaus im Ausland geschützt und die Durchsetzung der Züchterrechte verbessert wurden. Das revidierte Gesetz bietet den Inhabern von Züchterrechten einen größeren Schutz in Bezug auf die Ausfuhr von Pflanzenmaterial einer eingetragenen Sorte, das zur Vermehrung der Sorte verwendet wird, wie etwa Saatgut oder Pfropfhölzer. Außerdem wurde ein neues System eingeführt, nach dem die Anbaugebiete der eingetragenen Sorten auf bestimmte Gebiete innerhalb Japans beschränkt werden können. Das revidierte Gesetz ermöglicht es insbesondere den Pflanzenzüchtern, bei der Eintragung ihrer Arten festzulegen, wo ihre Sorten angebaut und ausgeführt werden dürfen.